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Verletzung von DDR4-Speicherpatenten? Dell wird in den USA verklagt

Laut LawStreet hat James B. Goodman kürzlich beim US-Bezirksgericht für den westlichen Bezirk von Texas eine Klage eingereicht, in der er Dell, Dell Technologies und Dell Technologies LLC (zusammen "Dell") beschuldigt, seine DDR4-Speicherpatente verletzt zu haben. .


Es wird berichtet, dass Goodmans Prozesspatente die US-Patente Nr. 4,617,624B2 sind; 6,243,315B1 (das "315-Patent") und 6257911b1, die jeweils als Speicherschaltungen mit mehreren Konfigurationen, Computerspeichersysteme in Modi mit geringem Stromverbrauch und Steckverbinder zum Löschen mit geringer Einfügungskraft bezeichnet werden. Dell wird vorgeworfen, diese Patente für Produkte verletzt zu haben, die in den USA hergestellt, importiert und verkauft werden.

Goodman wies in dem Patentdokument darauf hin, dass ein von Dell zur Verwendung in einem Computersystem bereitgestelltes Speichersystem zumindest den fünften Anspruch des "315-Patents" verletzt. Das Computersystem verfügt über mehrere flüchtige Festkörperspeichergeräte. Informationen bleiben erhalten, wenn Strom angelegt wird. Das Speichergerät befindet sich in einem vorgegebenen Spannungsbereich und kann in einen Selbstauffrischungsmodus versetzt werden. Es wird gesagt, dass das von Dell verwendete DDR4-Speicherprodukt die Anforderungen der Solid State Technology Association (JEDEC) des US-amerikanischen Joint Electronic Equipment Engineering Council (JEDEC) erfüllt, was bedeutet, dass das Produkt die erforderlichen Standards und Anforderungen erfüllt.

In der Beschwerde wurde ferner erläutert, dass das DDR4-SDRAM mit einem dynamischen Hochgeschwindigkeitsspeicher mit wahlfreiem Zugriff und 16 Speicherbereichen ausgestattet ist. Dies bedeutet, dass sich im Speichersystem zwei oder mehr Speichergeräte befinden, die Daten in oder aus diesem schreiben können. Daten können abgerufen werden, wenn das Speichergerät mit Strom versorgt wird und wenn die Spannung einen vorbestimmten Schwellenwert außerhalb dieses Bereichs erreicht, behält das Speichergerät seinen aktuellen Informationszustand nicht mehr bei. Darüber hinaus behauptet Goodman, dass der Chip "einen bestimmten Bereich der angelegten Spannung benötigt, um Daten zu speichern", wie von JEDEC angegeben. Daher verwendete der Kläger diese so genannte Information, dass DDR4 die Verwendung mehrerer Speichergeräte für flüchtige Zustände annimmt, die Strom benötigen, als Beweis für seine Anschuldigung, dass Dell diese patentierte Technologie verwendet.

Darüber hinaus soll DDR4-SDRAM, wie in den Patentansprüchen angegeben, "in den Selbstauffrischungsmodus versetzt werden können". Anspruch 5 besagt, dass, wenn "die Speichervorrichtung elektrisch isoliert ist, alle auf der Adressleitung und der Steuerleitung empfangenen Signale die Speichervorrichtung nicht erreichen".

Der Beschwerde zufolge beantragt Goodman ein Feststellungsurteil, Schadensersatz, eine Entschädigung für Kosten und Auslagen, eine Entschädigung für Lizenzgebühren und andere Erleichterungen.